Mit der Amtlichen Veterinärnachricht Nr. 2024/11A, welche am 07.11.2024 veröffentlicht wurde, wurden die festgelegten HPAI-Risikogebiete kundgemacht.
Demnach wurde der Bezirk Ried zum Gebiet mit stark erhöhtem Risiko erklärt. Dies hat zur Folge, dass für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter besondere Pflichten bestehen.
Detaillierte Informationen sind aus der unten angeführten Bürgerinformation ersichtlich.
Information_für_Geflügelhalter_innen_in_Gebieten_mit_stark_erhöhtem_HPAI-Risiko[1].pdf herunterladen (0.34 MB)